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Entgelttransparenz wird Pflicht.

Wir machen Ihre Gehaltsstrukturen prüfungssicher – bevor der erste Auskunftsantrag kommt.
Ab Juni 2026 verpflichtet die EU-Richtlinie 2023/970 Arbeitgeber zu umfassender Entgelttransparenz. Wer historisch gewachsene Vergütungsstrukturen nicht rechtzeitig ordnet, riskiert Schadenersatzforderungen, Verwaltungsstrafen und Reputationsschäden.
ATTYS begleitet Sie von der Analyse über ein objektives Job-Grading-System bis zu praxistauglichen Auskunftsprozessen.
4,9 von 5 Sternen (Google-Bewertungen)
Rückmeldung binnen 24 Stunden · Für Geschäftsführung, HR & Inhouse-Legal
Was die Entgelttransparenzpflicht für
Ihr Unternehmen bedeutet
Vergütungsentscheidungen müssen künftig nachvollziehbar und sachlich begründbar sein – vom Recruiting über jährliche Auskunftsansprüche bis zur Berichtspflicht. Das betrifft nicht nur Konzerne: Zentrale Pflichten gelten ab dem ersten Mitarbeitenden.
Transparenz im Recruiting
Einstiegsentgelt oder Entgeltspanne müssen Bewerber:innen schon vor dem Gespräch bekannt sein. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist unzulässig.
Gender Pay Gap über 5 %
Ein nicht sachlich gerechtfertigter Unterschied von mehr als 5 % muss korrigiert werden – sonst folgt eine verpflichtende gemeinsame Entgeltbewertung.
Beweislastumkehr
Im Streitfall müssen Sie als Arbeitgeber nachweisen, dass keine geschlechtsbezogene Diskriminierung vorliegt – ohne saubere Dokumentation kaum möglich.
Auskunftsrecht für Beschäftigte
Mitarbeitende können jährlich Auskunft über ihr eigenes Entgelt und das Durchschnittsentgelt vergleichbarer Tätigkeiten verlangen – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Berichtspflicht nach Größe gestaffelt
Ab 100 Beschäftigten werden regelmäßige Entgeltberichte Pflicht – ab 250 MA jährlich, bei kleineren Betrieben in mehrjährigen Intervallen.
Die Uhr läuft. Für strukturelle Anpassungen bleibt wenig Zeit.
Die EU-Richtlinie muss bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt sein. Ein objektives Job-Grading und rechtssichere Vergütungsstrukturen lassen sich nicht über Nacht aufbauen.
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Die 5 Risiko-Punkte
Warum frühzeitige Vorbereitung den
Unterschied macht
Auskunftsansprüche gelten ab dem ersten Tag der Umsetzung – und sind binnen zwei Monaten zu erfüllen. Wer vorbereitet ist, antwortet souverän statt unter Druck.
Ohne Vorbereitung
Mit ATTYS an Ihrer Seite
In vier Schritten zum prüfungssicheren Vergütungssystem
Sie steigen mit einem kostenlosen Erstgespräch ein und entscheiden nach jedem Schritt frei, wie weit Sie gehen – vom ersten Risikobild bis zum dauerhaft betreuten System.
01
Kostenloses Erstgespräch
Sie buchen Ihr unverbindliches Erstgespräch über das Formular. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, klären Ihre Ausgangslage und empfehlen Ihnen das passende Paket – ohne Verpflichtung.
02
Basis‒Check
Standortbestimmung. Im Basis-Check analysieren wir Ihre Vergütungsstrukturen, decken nicht erklärbare Unterschiede auf und liefern einen schriftlichen Risikobefund mit klaren Handlungsempfehlungen.
03
Struktur-Paket
System-Aufbau. Im Struktur-Paket bauen wir Ihre Job-Grading-Struktur nach Arbeitswerten auf, stufen die Mitarbeitenden ein und richten die Auskunfts- und Berichtsprozesse erstmalig ein.
04
Laufende Betreuung
Dauerhafte Absicherung. Auf Wunsch begleiten wir Sie laufend: Wir pflegen Prozesse und Vorlagen, aktualisieren die Grading-Struktur und sind fester Ansprechpartner bei Auskunftsersuchen und Verfahren.
Ihr ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner für Entgelttransparenz
Christoph Ludvik und Patricia Stiller begleiten Unternehmen bei der Analyse bestehender Entgeltmodelle, dem Aufbau transparenter Strukturen und der rechtssicheren Umsetzung der neuen Anforderungen. Sie verbinden arbeitsrechtliche Beratung mit methodischer Erfahrung im Job-Grading – national wie international.
„Nicht die Richtlinie ist das Risiko – sondern fehlende Vorbereitung und Umsetzung.“
Häufige Fragen zur Entgelttransparenz
Ein verständlicher Überblick über die wichtigsten Fragen – thematisch geordnet. Für Ihre konkrete Situation beraten wir Sie gerne persönlich.
1 GRUNDLAGEN WORUM ES GEHT
Was ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?
Wen betrifft die Richtlinie?
Welche Neuerungen bringt die Richtlinie?
2 ZEITPUNKT & GELTUNG IN ÖSTERREICH
Sollten wir jetzt schon mit der Umsetzung beginnen?
Was gilt, wenn die Richtlinie in Österreich noch nicht umgesetzt ist – und für wen?
3 AUSWIRKUNGEN IM UNTERNEHMEN
Dürfen wir jetzt erfahren, was einzelne Kolleginnen und Kollegen verdienen?
Was ändert sich im Recruiting?
Was ist der Unterschied zwischen Grading und Rechtfertigung?
Ist es eine zulässige Rechtfertigung, dass jemand in der Vergangenheit besser verhandelt hat?
Muss ich bei der Umsetzung auch die DSGVO beachten?
4 RISIKEN & DURCHSETZUNG
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtumsetzung?
Wie werden die Pflichten überprüft?
Haben einzelne Arbeitnehmer aufgrund der neuen Regelungen Ansprüche?
Können wir Schadenersatzklagen vermeiden, indem wir Auskunftsansprüche nicht beantworten?
HINWEIS Dieser Beitrag stellt lediglich eine generelle Information und keineswegs eine Rechtsberatung von ATTYS 05 Rechtsanwälte GmbH dar. Der Beitrag kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. ATTYS 05 Rechtsanwälte GmbH übernimmt keine Haftung, gleich welcher Art, für Inhalt und Richtigkeit des Beitrags.
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Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Unternehmen?
Dr. Christoph Ludvik, BSc
Rechtsanwalt & Arbeitsrechtsexperte
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